Was sind Naturschutzgroßprojekte?
Seit 1979 fördert der Bund mit dem Programm „Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung“ national bedeutsame Landschaften.
Die Förderung dieser besonderen Gebiete soll zum dauerhaften Erhalt von Naturlandschaften sowie zur Sicherung und Entwicklung von Kulturlandschaften mit herausragenden Lebensräumen zu schützender Tiere und Pflanzen beitragen.
Naturlandschaften sind Landschaften, die ohne menschliches Wirtschaften entstanden sind und erhalten werden, z.B. Hochmoor oder Urwälder.
Kulturlandschaften sind durch menschliches Wirtschaften, in der Regel über viele Jahrhunderte, gewachsen und geprägt worden und lassen sich häufig nur mit althergebrachten Wirtschaftsweisen erhalten, wie z.B. artenreiche magere Wiesentäler oder Wacholderheiden.
Warum gibt es Naturschutzgroßprojekte?
- Großräumige und zusammenhängende natürliche und naturnahe Gebiete werden durch zunehmende Flächenversiegelung und Nutzungsintensivierung immer seltener. Daher wird es immer wichtiger, zum Erhalt dieser Lebensräume beizutragen.
- Landschaften mit vielfältiger Naturausstattung sollen dauerhaft vor Schäden und Beeinträchtigungen geschützt werden.
- Für Deutschland typische Landschaften müssen als nationales Naturerbe für künftige Generationen bewahrt werden.
- Vor allem großräumig angelegte Schutzmaßnahmen können das Überleben gefährdeter Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensgemeinschaften schützen und biologische Vielfalt erhalten.
- Der Bund erhält mit Hilfe der Projekte nationales Naturerbe und erfüllt zugleich internationale Verpflichtungen und Naturschutzkonventionen.
- Länder und Kommunen erhalten Unterstützung bei ihrer Naturschutzarbeit.
Damit diese Ziele erreicht werden können, arbeitet in jedem Naturschutzgroßprojekt der Bund mit dem jeweiligen Bundesland und einem Projektträger zusammen - in unserem Fall ist die Kreisverwaltung Ahrweiler der Träger. Im Bundeshaushalt stehen jährlich ca.15 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen ausschließlich Naturschutzgroßprojekte bzw. Gewässerrandstreifenprojekte gefördert werden. Zur Zeit laufen bundesweit 28 Naturschutzgroßprojekte, 36 wurden bereits abgeschlossen. Darunter befinden sich viele klangvolle Namen, wie zum Beispiel Unteres Odertal, Lüneburger Heide, Spreewald, Ostrügensche Boddenlandschaft, Senne / Teutoburger Wald, Kyffhäuser oder eben die Ahr. Das Ahrgebiet hat dabei deshalb einen Sonderstatus, weil es als einzige Landschaft gleich mit mehreren Naturschutzgroßprojekten („Ahrmündung“, „Ahr 2000“ und „Obere Ahr – Hocheifel“) in dem überschaubaren Kreis der Gebiete mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung vertreten ist.
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