Die Ergebnisse der Planungsphase werden zeigen, welche Maßnahmen unter den gegebenen Vorraussetzungen möglich und sinnvoll sind.
Gegen Ende der Planungsphase wird die Phase II, die Umsetzungsphase, beantragt werden. Der Pflege- und Entwicklungsplan wird die Grundlage für den Antrag bilden.
Momentan ist für die Umsetzungsphase ein Zeitraum von sieben Jahren vorgesehen. Sobald diese Phase begonnen hat, wird auf Grundlage des nach Prioritäten gestaffelten Maßnahmenkatalogs versucht werden, möglichst viele Maßnahmen umzusetzen.
Doch auch nach Ende der beiden förderfähigen Projektphasen sollen die hochgesteckten Ziele des Projektes weiterverfolgt werden, um die langfristige Sicherung unserer wertvollen Auenlebensräume zu gewährleisten.
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